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Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
Überarbeit als Instrument der Arbeits- und Betriebszeitflexibilisierung stellt einen festen Bestandteil des Arbeitsalltags dar. Der Mitbestimmung des Betriebsrates nach 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Untersuchung will die praktisch wichtigen Angelegenheiten aufzeigen, die sich mit der Wahrnehmung der Rechte des Betriebsrates ergeben können. Der Autor führt im Rahmen einer bisher fehlenden zusammenfassenden ...

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